1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten zu zahlen. Stornierungen sind bis zum Tag vor der Anreise kostenfrei möglich, ab dem Anreisetag erheben wir 100% des Buchungspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Anreise kann frühestens ab 15 Uhr erfolgen, die Abreise bis 10 Uhr morgens.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Halle/Westf.
8. Untervermietung an Dritte oder Verwendung der Wohnungen für käufliche Dienstleistungen ist untersagt und wird mit bis zu 500,- EUR Schadensersatz geahndet.
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